Der Beauftragte für die Sicherheit der Arbeitnehmer (RLS) ist eine Schlüsselfigur im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die durch das Decreto legislativo Nr. 81 vom 9. April 2008 (Konsolidiertes Gesetz über die Sicherheit) geregelt wird. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens in allen Fragen der Sicherheit und der Risikoprävention zu vertreten.
Aufgaben und Zuständigkeiten des RLS
Die RLS hat das Recht, zu den vom Unternehmen ergriffenen Risikobewertungs- und Präventionsmaßnahmen sowie zum Zugang zu Arbeitsplätzen konsultiert zu werden, um die Sicherheitsbedingungen zu überprüfen. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:
- Teilnahme an den regelmäßigen Sitzungen über die Sicherheit, die im Gesetzesdekret 81/08 vorgesehen sind.
- Empfangen und Verbreiten von Informationen an Arbeitnehmer über die im Unternehmen vorhandenen Risiken.
- Förderung von Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
- Melden Sie dem Arbeitgeber alle Risikosituationen und schlagen Sie Verbesserungslösungen vor.
- Zusammenarbeit mit dem Präventions- und Schutzdienst (SPP) und dem zuständigen Arzt.
- Erhalten Sie angemessene Schulungen und regelmäßige Updates, um ihre Rolle am besten zu erfüllen.
Rechte der RLS
Das gesetzesvertretende Dekret 81/08 garantiert RLS spezifische Rechte für die wirksame Erfüllung seiner Aufgaben, einschließlich:
- Das Recht auf Zugang zu den Sicherheitsunterlagen des Unternehmens (DVR, Notfallverfahren, Unfallaufzeichnungen usw.).
- Das Recht auf spezifische Gesundheits- und Sicherheitsschulungen.
- Recht auf Anhörung vor dem Erlass von Maßnahmen, die die Sicherheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen können.
- Die Möglichkeit des Rückgriffs auf Aufsichtsgremien für den Fall, dass Risikoberichte nicht angemessen berücksichtigt werden.
Die Figur der RLS ist daher ein wesentlicher Bezugspunkt, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beim Management von Gesundheit und Sicherheit im Unternehmen zu fördern.
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Verfahren zur Wahl oder Benennung der RLS
Die Wahl oder Ernennung der RLS erfolgt nach den Verfahren des Decreto legislativo 81/08 und der Branchentarifverträge. Insbesondere:
- In Unternehmen mit bis zu 15 Arbeitnehmern wird die RLS direkt von den Arbeitnehmern in ihnen gewählt.
- In Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern wird die RLS innerhalb der betrieblichen Gewerkschaftsvertretungen (RSA) oder in Ermangelung solcher direkt von den Arbeitnehmern gewählt.
- Werden Arbeitnehmer nicht gewählt, können ihre Aufgaben vom Arbeitnehmerbeauftragten für territoriale Sicherheit (RLST) wahrgenommen werden, der von den zuständigen gemeinsamen Gremien ernannt wird.
Die Wahl muss dokumentiert und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, der den Namen der RLS im Risikobewertungsdokument (DVR) vermerken und den zuständigen Stellen mitteilen muss.