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Ausbildung von Shared-Jobs-Arbeitnehmern

Worker im Share: Definition, Sicherheitsverpflichtungen und PSA

Ein „Höhenarbeiter“ ist ein Arbeitnehmer, der seine Arbeit in einer Höhe verrichtet, die das Risiko eines Absturzes birgt, in der Regel mehr als zwei Meter vom Deck entfernt. Zu den Tätigkeiten in der Höhe gehören Arbeiten an Dächern, Gerüsten, Bäumen, Türmen oder anderen erhöhten Strukturen, die ein erhebliches Risiko für die Sicherheit des Arbeitnehmers darstellen. Die Durchführung dieser Operationen erfordert spezifische Sicherheitsmaßnahmen, um schwere Unfälle wie Stürze zu vermeiden, die eine Hauptursache für Arbeitsunfälle sind.

Definition von Worker in Share

Ein Arbeiter, der in einer Höhe arbeitet, ist jemand, der seine Tätigkeit in einer solchen Höhe ausführt, dass er im Falle eines Sturzes Schaden erleiden kann. Diese Art von Tätigkeit unterliegt den Rechtsvorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, wobei hauptsächlich auf das gesetzesvertretende Dekret 81/2008 Bezug genommen wird, das die Sicherheit am Arbeitsplatz in Italien regelt. Nach diesen Rechtsvorschriften bedeutet „Höhenarbeit“ jede Art von Tätigkeit, bei der das Risiko besteht, aus einer Höhe von mehr als zwei Metern zu fallen, aber auch in Situationen, in denen die Sicherheit durch Höhenunterschiede oder instabile Strukturen beeinträchtigt werden kann.

Verpflichtungen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Ein Arbeitnehmer in der Höhe hat besondere Verpflichtungen zum Schutz seiner Gesundheit und Sicherheit, vor allem durch die Befolgung der Anweisungen des Arbeitgebers, aber auch durch verantwortungsvolles Verhalten zur Minimierung von Risiken. Zu den wichtigsten Verpflichtungen gehören:

  1. Ordnungsgemäße Verwendung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung): Der Arbeitnehmer muss alle ihm zur Verfügung gestellten PSA wie Gurte, Schlüsselbänder, Helme und Sicherheitsschuhe ordnungsgemäß zum Schutz vor Sturzgefahr verwenden.
  2. Training und Training: ist verpflichtet, eine angemessene Schulung über Arbeitstechniken in der Höhe, den Einsatz von PSA und Notfallmanagement, wie Rettungsmanöver im Falle eines Unfalls, zu erhalten.
  3. Überprüfung der Sicherheitsbedingungen: Vor Beginn der Arbeit muss der Arbeitnehmer sicherstellen, dass der Arbeitsbereich und die Einrichtungen sicher, ungehindert und in der Lage sind, die Last zu tragen.
  4. Risikoberichterstattung: ist verpflichtet, Gefahrensituationen unverzüglich dem Arbeitgeber oder dem Sicherheitsbeauftragten zu melden.
  5. Einhaltung der Betriebsverfahren: müssen die betrieblichen Verfahren und Anweisungen befolgen, um die mit dem Arbeiten in der Höhe verbundenen Risiken zu minimieren.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die Hauptverantwortung für das Sicherheitsmanagement, insbesondere wenn es um Arbeiter geht, die in der Höhe arbeiten. Die besonderen Verpflichtungen betreffen die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfelds, die Ausbildung der Arbeitnehmer und die Bereitstellung der erforderlichen PSA. Zu den Hauptaufgaben des Arbeitgebers gehören:

  1. Risikobewertung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Bewertung der mit der Arbeit in der Höhe verbundenen Risiken vorzunehmen, potenzielle Gefahrensituationen zu ermitteln und geeignete Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um das Sturzrisiko zu minimieren.
  2. Organisation der Sicherheit: sie muss sicherstellen, dass Arbeiten in der Höhe sicher durchgeführt werden, indem kollektive Schutzmaßnahmen (wie Brüstungen oder sichere Plattformen) aktiviert werden und eine angemessene Schulung und Schulung der Arbeitnehmer gewährleistet wird.
  3. Bereitstellung angemessener PSA: müssen dem Arbeitnehmer die für die Arbeit erforderlichen PSA wie Sicherheitsgurte, Verbindungsmittel, Helme, Sicherheitsschuhe und Gehör- oder Sichtschutz zur Verfügung stellen.
  4. Kontrolle und Wartung von PSA: Neben der Lieferung ist der Arbeitgeber auch für die Wartung der PSA verantwortlich und stellt sicher, dass sie in gutem Zustand ist und ersetzt wird, wenn sie nicht mehr wirksam ist.
  5. Gesundheitsüberwachung: der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu überwachen, wobei besonderes Augenmerk auf die Personen zu richten ist, die den Risiken, die sich aus der Arbeit in der Höhe ergeben, am stärksten ausgesetzt sind.
  6. Notfall- und Rettungspläne: müssen über spezifische Notfallpläne für Arbeiten in der Höhe verfügen, mit denen sichergestellt wird, dass das Personal im Falle eines Unfalls geschult und handlungsbereit ist.
  7. Überprüfung der Angemessenheit der Arbeitsbedingungen: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Arbeitsumfeld (sowohl in Bezug auf die Einrichtungen als auch auf die Witterungsbedingungen) für den Betrieb in der Höhe angemessen ist und dass Maßnahmen zur Unfallverhütung ergriffen werden.

PSA für geteilte Arbeitnehmer

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist unerlässlich, um die Sicherheit der Arbeitnehmer in der Höhe zu gewährleisten, Stürze zu verhindern oder die Folgen im Falle eines Unfalls zu minimieren. Zu den wichtigsten eingesetzten PSA gehören:

  1. Sicherheitsgurte: Das Gurtzeug ist eines der wichtigsten Elemente für den Schutz von Arbeitern in der Höhe. Es muss richtig getragen werden, da es dazu dient, den Arbeiter im Falle eines Sturzes zu halten und ihn daran zu hindern, frei zu fallen. Das Gurtzeug muss den geforderten Sicherheitsstandards entsprechen und regelmäßig überprüft werden.
  2. Sicherheitsseile und Anker-Lanyards: Diese Vorrichtungen werden verwendet, um das Gurtzeug an einem sicheren Verankerungspunkt zu befestigen, der verhindert, dass der Arbeitnehmer im Falle eines Gleichgewichtsverlusts fällt.
  3. Sicherheitshelme: Schutzhelme müssen getragen werden, um den Kopf vor Stößen oder Gegenständen zu schützen, die von oben fallen können.
  4. Sicherheitsschuhe: Schuhe mit rutschfester Sohle und verstärkter Zehenkappe sind unerlässlich, um Stabilität und Schutz bei Arbeiten in der Höhe zu gewährleisten.
  5. Handschuhe und zusätzlicher Schutz: Handschuhe, Schutzbrillen und Gehörschutz können je nach Art der ausgeführten Arbeiten erforderlich sein, insbesondere wenn bei Arbeiten in der Höhe das Risiko einer Exposition gegenüber gefährlichen Stoffen oder lauten Geräuschen besteht.

Pflichten im Zusammenhang mit der Verwendung von PSA

Die Verwendung von PSA erlegt sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber eine Reihe von Verpflichtungen auf:

  1. Ordnungsgemäße Verwendung: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte PSA unter Einhaltung der Gebrauchsanweisung zu verwenden und sicherzustellen, dass sie bei allen Arbeiten in der Höhe ordnungsgemäß getragen wird.
  2. Regelmäßige Inspektion von PSA: Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber müssen die PSA regelmäßig kontrollieren, um festzustellen, ob sie sich in gutem Zustand befindet, und sie erforderlichenfalls ersetzen.
  3. Schulung zur Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums: Der Arbeitnehmer muss in der ordnungsgemäßen Verwendung von PSA, einschließlich Wartung und Notfallmanagement, angemessen geschult sein. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Arbeitnehmer.
  4. Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die PSA für die Art der geleisteten Arbeit geeignet ist, den europäischen Vorschriften entspricht und kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

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Schlussfolgerungen

Das Arbeiten in der Höhe birgt erhebliche Risiken für die Sicherheit der Arbeitnehmer, aber mit der richtigen Ausbildung, Schutzmaßnahmen und dem richtigen Einsatz von PSA können diese Risiken erheblich reduziert werden. Die Verantwortung für die Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die beide strenge Verfahren befolgen und die Sicherheit zu einer Priorität machen müssen.

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