Der Arbeitgeber, der direkt die Aufgaben des Leiters des Präventions- und Schutzdienstes (RSPP) übernimmt, ist eine Zahl, die im Gesetzesdekret Nr. 81 vom 9. April 2008 (Konsolidiertes Sicherheitsgesetz) vorgesehen ist. Diese Möglichkeit wird Unternehmen eingeräumt, die in die Grenzen des Artikels 34 des Decreto legislativo 81/08 und der damit verbundenen Abkommen zwischen Staaten und Regionen fallen.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Arbeitgeber-RSPP
Die Übernahme der Rolle des RSPP umfasst eine Reihe von Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen, darunter:
- Durchführung der Risikobewertung und Erstellung des Risikobewertungsdokuments (DVR).
- Ermittlung und Annahme geeigneter Präventions- und Schutzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer.
- Organisieren Sie die Gesundheitsüberwachung und arbeiten Sie mit dem zuständigen Arzt zusammen.
- Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Schulungen für die Arbeitnehmer in Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Notfallmanagement und Vorbereitung des Notfall- und Evakuierungsplans (falls gesetzlich vorgeschrieben).
- Förderung der Konsultation und aktiven Beteiligung der Arbeitnehmer an Sicherheitsfragen.
- Sicherstellung der regelmäßigen Aktualisierung der im Unternehmen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.
Pflichtschulung für den Arbeitgeber-RSPP
Der Arbeitgeber, der die Aufgaben des RSPP übernehmen will, muss an einer spezifischen Schulung teilnehmen, deren Dauer je nach dem Risikoniveau des Unternehmens variiert, wie in den Abkommen zwischen den Ländern und Regionen vorgesehen:
- 16 Stunden Unternehmen mit geringem Risiko.
- 32 Stunden Für Unternehmen mit mittlerem Risiko.
- 48 Stunden Unternehmen mit hohem Risiko.
Darüber hinaus gibt es eine regelmäßige Aktualisierung jedes 5 Jahre, mit einer unterschiedlichen Dauer je nach Risikoniveau:
- 6 Stunden Unternehmen mit geringem Risiko.
- 10 Stunden Für Unternehmen mit mittlerem Risiko.
- 14 Stunden Unternehmen mit hohem Risiko.
Einschränkungen und Bedingungen
Nicht alle Arbeitgeber können die Rolle des RSPP übernehmen. Diese Möglichkeit ist nur für bestimmte Kategorien von Betrieben zulässig, darunter:
- Handwerks- und Industriebetriebe mit bis zu 30 Mitarbeitern.
- Farmen und Vieh bis zu 10 Arbeiter.
- Fischereiunternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.
- Andere Unternehmen bis zu 200 Mitarbeiter.
Die direkte Übernahme der Rolle des RSPP bringt eine größere Verantwortung des Arbeitgebers in Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz mit sich, die ein ständiges Engagement für die Aktualisierung und das Management der Prävention von Unternehmensrisiken erfordert.
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