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Sicherheitspolitik

Letzte Aktualisierung: Dienstag, 20. November 2012

SICHERHEITSPOLITIK BEI DER ARBEIT

gemäß Punkt 4 des Handbuchs des Leitliniensystems UNI-INAIL SGSL


Die Richtung der PartnersCoop Genossenschaft engagiert sich und stellt Ressourcen zur Verfügung
menschlicher, instrumenteller und wirtschaftlicher Art, um die Ziele der Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit von Genossenschaftsmitgliedern, Arbeitnehmern und Partnern als integralen Bestandteil ihrer Tätigkeit und als strategische Verpflichtung in Bezug auf die allgemeineren Zwecke der Genossenschaft zu verfolgen.
Sie macht dieses Dokument bekannt und verbreitet es an alle Subjekte der Genossenschaft und verpflichtet sich:

  1. Ab der Definitionsphase neuer Aktivitäten oder bei der Überarbeitung bestehender Aktivitäten werden die Aspekte der
    Sicherheit wird als wesentlicher Inhalt betrachtet;
  2. alle Genossenschaftsmitglieder und Arbeitnehmer werden geschult, informiert und sensibilisiert, um ihre Aufgaben in
    Sicherheit und Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
  3. die gesamte Unternehmensstruktur (die Genossenschaftsmitglieder, der alleinige Direktor, die Manager, die verantwortlichen Personen und alle anderen
    Mitglied des Unternehmens) beteiligt sich, je nach ihren Aufgaben und Fähigkeiten, an der Erreichung der
    zugewiesene Sicherheitsziele;
  4. Arbeitsstätten, Betriebsmittel, Betriebsmethoden und organisatorische Aspekte werden in einem
    zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer, des Unternehmensvermögens, Dritter und der Gemeinschaft, in der die PartnersCoop
    Die Genossenschaft ist tätig;
  5. Informationen über die Risiken der durchgeführten Tätigkeiten werden an alle Arbeitnehmer weitergegeben; Die Bildung derselben ist
    unter besonderer Berücksichtigung der ausgeführten und rasch erledigten Aufgabe durchgeführt und aktualisiert werden,
    Wirksamkeit und Sorgfalt bei neu entstehenden Bedürfnissen im Rahmen von Arbeitstätigkeiten;
  6. die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ressourcen des Unternehmens, die Zusammenarbeit mit allen Interessenträgern wird gefördert;
  7. alle geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, Verfahren formuliert werden und Standards eingehalten werden
    die identifizierten Unternehmen und ihre Tätigkeiten auch mit dem Ziel der Unfallverhütung verwaltet werden,
    Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

Die oben genannten Verpflichtungen sind ein integraler und wesentlicher Bestandteil der Vision und Mission des PartnersCoop Genossenschaft; Sie müssen daher von allen Genossenschaftsmitgliedern auf allen Ebenen verfolgt werden.

Torgiano, den 20.11.2012

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