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Kausalzusammenhang zwischen Arbeit und Unfall

Mit Beschluss Nr. 32473 der Arbeitskammer vom 8. November 2021 hat das Kassationsgericht festgestellt, dass notwendiger Kausalzusammenhang zwischen der Arbeitstätigkeit und dem Unfall der von einem Arbeitnehmer erlittene Unfall muss vom INAIL entschädigt werden.

Der Fall ist das Ergebnis einer Berufung des INAIL an das Oberste Gericht, die sich gegen eine Entschädigung für den Unfall einer Arbeitnehmerin aussprach, die nach dem Stempeln der Karte mit den Hochschulen ging, um einen Kaffee in der nahe gelegenen Bar zu trinken; Sie wurde verletzt, als sie fiel und Verletzungen an ihrem Handgelenk erlitt.

Die Corte di Cassazione (Kassationsgerichtshof), die über das von INAIL eingelegte Rechtsmittel entschied, gab dem Vorbringen statt, dass Die bloße Tatsache, dass sich der Unfall am Ort und zur Zeit der Arbeit ereignet hat, ohne dass ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen Arbeit und Risiko besteht, bricht den Kausalzusammenhang zwischen Arbeit und Unfall tatsächlich. Die Möglichkeit für das INAIL, den Unfall eines Arbeitnehmers zu kompensieren, der einem Risiko ausgesetzt ist, das nicht mit der Arbeitstätigkeit zusammenhängt, wird unterbrochen.

Erlass Nr. 32473 vom 8. November 2021

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