Kurszusammenfassungsblatt | Jetzt anmelden |
Kursausgabe
| Ausgabecode: | 2025-1314 |
| Titel des Kurses: | Erste-Hilfe-Attaché-Ausbildungskurs B-C |
| Ausstellungsdatum: | 15/12/2025 14.00 – 18.00 16/12/2025 09.00 – 13.00, 14.00 – 18.00 |
| Hauptquartier des Kurses: | Caprese Michelangelo |
| Teilen: | 200,00 €/Disc. (+MwSt. 22% falls fällig). |
| Adressaten: | Der Erste-Hilfe-Kurs für Unternehmen der Gruppe B und C richtet sich an vom Arbeitgeber benannte Erste-Hilfe-Beauftragte gemäß Gesetzesdekret 81/08 und DM 388/03. |
Einzelheiten zum Programm
| Lehrkräfte: | Die Ausbildung der benannten Arbeitskräfte erfolgt durch medizinisches Personal, nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit dem Notfallsystem des NHS. Bei der Durchführung des praktischen Teils der Ausbildung kann der Arzt auf die Hilfe von Krankenschwestern oder anderem Fachpersonal zurückgreifen. |
| Ziele: | Der Kurs zielt darauf ab, die notwendige Ausbildung der Arbeitnehmer zu gewährleisten, die für die Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen zuständig sind (Gesetzesdekret 81/08 und Ministerialdekret 388/03). |
| Erwartete Ergebnisse: | |
| Bildungseinheiten: | KBE 1 – Formblatt A – Ministerialerlass Nr. 388/03, 4 Stunden; KBE 2 – Formblatt B – Ministerialerlass Nr. 388/03, 4 Stunden; KBE 3 – Formblatt C – Ministerialerlass Nr. 388/03, 4 Stunden. |
| Methodik: | Die Lehrtätigkeit ist so strukturiert, dass sie den Teilnehmern das Wissen und die Fähigkeiten vermittelt, die erforderlich sind, um gesundheitliche Notsituationen am Arbeitsplatz in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zu bewältigen. Der Kurs untersucht die wichtigsten Erste-Hilfe-Verfahren, einschließlich Interventionstechniken, um mit plötzlichen Krankheiten, Traumata und anderen kritischen Zuständen umzugehen, bis eine qualifizierte Rettung eintrifft. Der Kurs umfasst theoretische Sitzungen, die durch audiovisuelle Hilfsmittel unterstützt werden, die speziell entwickelt wurden, um das Lernen zu erleichtern und die Inhalte klarer und effektiver zu machen. Darüber hinaus ist viel Platz für praktische Übungen vorgesehen, die unerlässlich sind, um sich mit den wichtigsten Erste-Hilfe-Manövern wie Herzmassage (CPR), Atemwegsmanagement und dem Auftragen von Verbänden und Verbänden vertraut zu machen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, das Erlernte durch Notfallsimulationen, die unter Anleitung qualifizierter Ausbilder durchgeführt werden, in die Praxis umzusetzen, um die Fähigkeiten zu konsolidieren, die erforderlich sind, um schnell und effektiv einzugreifen. Bitte beachten Sie, dass alle Kurse in Italienisch gehalten werden und ein gutes Verständnis erforderlich ist, sowohl schriftlich als auch mündlich, um den Unterricht richtig zu verfolgen und aktiv an den Übungen teilzunehmen. |
| Programm: | KBE 1 – Formblatt A – Ministerialerlass Nr. 388/03, 4 Stunden. Ausbildungsziel: am Ende des Formulars kann der Attaché das Hilfssystem warnen; Anerkennung einer gesundheitlichen Notlage; Erste-Hilfe-Maßnahmen zu aktivieren und sich über die spezifischen Risiken der Aktivität zu informieren. Der Inhalt der Schulung entspricht Anhang 4 des Ministerialdekrets Nr. 388 vom 15. Juli 2003. Alarmieren Sie das Rettungssystem: a) Ursachen und Umstände des Unfalls (Ort des Unfalls, Anzahl der beteiligten Personen, Zustand der Verletzten usw.); b) die oben genannten Informationen in klarer und präziser Weise an die Notfall-Gesundheitsdienste zu übermitteln. Anerkennung eines Gesundheitsnotstands: 1) Verletzungsszene: a) Sammlung von Informationen; Vorhersage offensichtlicher und wahrscheinlicher Gefahren; 2) Beurteilung der psycho-physischen Zustände des verletzten Arbeitnehmers: lebenswichtige Funktionen (Handgelenk, Druck, Atmung); b) Bewusstseinszustand; Hypothermie und Hyperthermie; 3) Grundbegriffe der Anatomie und Physiologie des Herz-Kreislauf- und Atmungssystems; 4) Techniken des Selbstschutzes des Rettungspersonals. Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen: 1) Erhaltung lebenswichtiger Funktionen: a) Positionierung der verletzten Person und Manöver für die Durchgängigkeit der ersten Atemwege; künstliche Beatmung; c) externe Herzmassage; 2) Anerkennung und Einschränkungen von Erste-Hilfe-Maßnahmen: Lipothymie, Synkope und Schock; b) akutes Lungenödem; Asthma-Krise; akute stenokardiale Schmerzen; allergische Reaktionen; krampfhafte Krisen; g) posttraumatische externe Blutungen und hämorrhagische Pufferung. Kennen Sie die spezifischen Risiken der durchgeführten Tätigkeit. KBE 2 – Formblatt B – Ministerialerlass Nr. 388/03, 4 Stunden. Ausbildungsziel: Ziel des Moduls ist es, den Erwerb von Allgemeinwissen über Traumata am Arbeitsplatz und über spezifische Pathologien am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Der Inhalt der Schulung entspricht Anhang 4 des Ministerialdekrets Nr. 388 vom 15. Juli 2003. Erwerben Sie allgemeines Wissen über Trauma in Arbeitsumgebungen, 2 Stunden: 1) Anatomie des Skeletts; 2) Lust, Frakturen und Komplikationen; 3) Trauma und Läsionen der Schädel-Enzephalie und der Wirbelsäule; 4) Trauma und thorako-abdominale Verletzungen. Erwerben Sie allgemeines Wissen über spezifische Pathologien am Arbeitsplatz, 2 Stunden: 1) Verletzungen durch Kälte und Hitze; 2) Verletzungen durch elektrischen Strom; 3) Verletzungen durch chemische Arbeitsstoffe; 4) Intoxikation; 5) Wunden zerrissen gequetscht; 6) Externe Blutungen. KBE 3 – Formblatt C – Ministerialerlass Nr. 388/03, 4 Stunden. Ausbildungsziel: Ziel des Moduls ist es, den Erwerb praktischer Interventionsfähigkeiten bei Arbeitsunfällen zu ermöglichen. Der Inhalt der Schulung entspricht Anhang 4 des Ministerialdekrets Nr. 388 vom 15. Juli 2003. Erwerben Sie praktische Interventionsfähigkeiten, 4 Stunden: 1) Hauptkommunikationstechniken mit dem Notfallsystem der S.S.N.; 2) Die wichtigsten Erste-Hilfe-Techniken bei akuten Hirnsyndromen; 3) Wichtigste Erste-Hilfe-Techniken beim akuten Ateminsuffizienzsyndrom; 4) Haupttechniken der kardiopulmonalen Reanimation; 5) Haupttechniken der hämorrhagischen Pufferung; 6) Haupttechniken des Hebens, Bewegens und Transportierens der traumatisierten; 7) Wichtigste Erste-Hilfe-Techniken bei unbeabsichtigter Exposition gegenüber chemischen und biologischen Arbeitsstoffen. |
Information
| Unsere Erste-Hilfe-Schulungen für Unternehmen der Gruppen B und C entsprechen den Bestimmungen des Ministerialdekrets 388/2003 und stellen die Einhaltung der nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlichen Schulungsinhalte sicher. Darüber hinaus folgen sie gewissenhaft den Leitlinien des Decreto legislativo Nr. 81/08 in der geänderten Fassung, um eine angemessene Vorbereitung der Arbeitnehmer in der betrieblichen Notaufnahme im Einklang mit den Bestimmungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. |
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