
EINZIGARTIGES TEXT ÜBER GESUNDHEIT UND SICHERHEIT BEI DER ARBEIT
Decreto legislativo Nr. 81 vom 9. April 2008
Koordinierter Text mit dem Decreto legislativo Nr. 106 vom 3. August 2009
Umsetzung von Art. 1 des Gesetzes Nr. 123 vom 3. August 2007 über den Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
REV. NOVEMBER 2020
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Auf der Website der Nationalen Arbeitsinspektion (INL) ist die Revision derDecreto legislativo Nr. 81 vom 9. April 2008Dezember 2020 by D.O.T. ING. GIANFRANCO AMATO, DOTT. In: FERNANDO DI FIORE. Obwohl die Version keine offizielle Rolle spielt, wie von den Autoren angegeben, ist sie sicherlich das umfassendste und am besten organisierte Kompendium zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
In der aktuellen Revision sind die Neuheiten:
- Die Anfragen Nr. 1 vom 23. Januar 2020 und Nr. 2 vom 20. Februar 2020 wurden hinzugefügt.
- Eingefügtes Rundschreiben Nr. 11056 des Gesundheitsministeriums vom 31. März 2020 über die Verlängerung der in Artikel 40 Absatz 1 festgelegten Fristen bis zum 31. Juli 2020;
- Eingefügt wurde das Rundschreiben vom 29. April 2020 Nr. 14915 des Gesundheitsministeriums mit operativen Indikationen in Bezug auf die Tätigkeiten des zuständigen Arztes im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus am Arbeitsplatz und in der Gemeinschaft.
- Geänderter Anhang XXXVIII gemäß dem Interministeriellen Erlass vom 2. Mai 2020, der am 13. Mai 2020 auf der Website des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik veröffentlicht wurde;
- Artikel 242 Absatz 6 und die Anhänge XLII und XLIII wurden gemäß dem Decreto legislativo Nr. 44 vom 1. Juni 2020 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 145 vom 9. Juni 2020, das am 24. Juni 2020 in Kraft trat) geändert.
- Artikel 180 Absatz 3 wurde durch das Decreto legislativo Nr. 101 vom 31. Juli 2020 (veröffentlicht im Supplemento ordinario Nr. 29 des Amtsblatts Nr. 201 vom 12. August 2020, in Kraft seit dem 27. August 2020) geändert.
- Eingefügt in den Erlass vom 7. August 2020 – Berechtigung zum Betrieb von Dampferzeugern;
- Hinzufügung des Rundschreibens Nr. 13 vom 4. September 2020 zwischen dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik und dem Gesundheitsministerium betreffend Klarstellungen zum Rundschreiben vom 29. April 2020 zu fragilen Arbeitnehmern und COVID-19;
- Das Exekutivdekret Nr. 57 vom 18. September 2019 wurde durch das Exekutivdekret Nr. 6 vom 14. Februar 2020 – 23. Liste der Personen, die zur Durchführung der in Artikel 71 Absatz 11 genannten regelmäßigen Kontrollen befugt sind (LINK EXTERNAL im Anhang) ersetzt.
- Geänderter Anhang XLVI gemäß Gesetzesdekret Nr. 125 vom 7. Oktober 2020 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 248 vom 7. Oktober 2020, in Kraft seit dem 8. Oktober 2020).
- Es wurde das Rundschreiben des INL vom 23. Oktober 2020 Nr. 3395 betreffend das Dekret Nr. 94 vom 7. August 2020 über die Genehmigung zum Betrieb von Dampferzeugern eingefügt.
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