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Schulung Gesundheit und Sicherheit

Decreto legislativo Nr. 81 vom 9. April 2008

EINZIGARTIGES TEXT ÜBER GESUNDHEIT UND SICHERHEIT BEI DER ARBEIT

Decreto legislativo Nr. 81 vom 9. April 2008
Koordinierter Text mit dem Decreto legislativo Nr. 106 vom 3. August 2009

Umsetzung von Art. 1 des Gesetzes Nr. 123 vom 3. August 2007 über den Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

REV. DEZEMBER 2014
Verfügbarkeit: Online verfügbar, Download

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Auf der Website der Nationalen Arbeitsinspektion (INL) ist die Revision der Decreto legislativo Nr. 81 vom 9. April 2008 im Dezember 2014 von D.O.T. ING. GIANFRANCO AMATO, DOTT. In: FERNANDO DI FIORE. Obwohl die Version keine offizielle Rolle spielt, ist sie sicherlich das umfassendste und am besten organisierte Kompendium zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

In der aktuellen Revision sind die Neuheiten:

  • Geänderte Art. 28 Abs. 3 Buchst. a und Art. 29 Abs. 3 gemäß Art. 13 des Gesetzes Nr. 161 vom 30. Oktober 2014 über „Bestimmungen für die Erfüllung von Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft Italiens in der Europäischen Union – Europäisches Gesetz 2013-bis“, veröffentlicht im ABl. Nr. 261 vom 10. Januar 2014, das am 25. Januar 2014 in Kraft getreten ist;
  • Der Exekutiverlass vom 22. Januar 2014 wurde durch den Exekutiverlass vom 29. September 2014 über die neunte Liste der Personen, die zur Durchführung der in Artikel 71 Absatz 11 genannten regelmäßigen Kontrollen befugt sind, ersetzt. (Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 230 vom 3. Oktober 2014);
  • Eingefügt wurde das Interministerielle Dekret vom 9. September 2014 über vereinfachte Vorlagen für die Erstellung des Sicherheitseinsatzplans, des Sicherheits- und Koordinierungsplans und der Arbeitsdatei sowie die
  • Ersatzsicherheitsplan. (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 212 vom 12. September 2014).
  • Eingefügt wurde das Interministerielle Dekret vom 22. Juli 2014 mit dem Titel „Bestimmungen für musikalische, kinematografische und Theateraufführungen sowie für Messen unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen im Zusammenhang mit der Durchführung der einschlägigen Tätigkeiten“;
  • Das Exekutivdekret vom 31. März 2014 wurde durch das Exekutivdekret vom 21. Juli 2014 über die vierte Liste der Stellen ersetzt, die zur Durchführung von Live-Arbeiten in Systemen der Kategorien II und III zugelassen sind.
  • Die Anfragen Nr. 10 bis 15 vom 11. Juli 2014, Nr. 16 bis 23 vom 6. Oktober 2014 und Nr. 24 bis 25 vom 4. November 2014 wurden hinzugefügt.
  • Streichung der Ablehnung von Artikel 69 Absatz 1 Buchstabe f.

Nachdem Sie das Dokument gelesen haben, empfehlen wir Ihnen, es unter folgender Adresse zu lesen: Präventionstechniker, Industriehygieniker, Präventions- und Schutzdienstleiter, akkreditierte Schulungsagenturen, Zertifizierungsstellen, Auditoren.

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